Martin Wolff

deutscher Rechtsgelehrter; Prof. in Berlin 1921-1935 für Dt. Bürgerl. Recht, Handelsrecht und Internat. Privatrecht; 1938 Emigration nach Großbritannien; Veröffentl. u. a.: "Reichsverfassung und Eigentum", "Internationales Privatrecht in Deutschland", "Das Recht zum Besitz", "Ware und Geld", "Internat. Privatrecht"

* 26. September 1872 Berlin

† 20. Juli 1953 London (Großbritannien)

Wirken

Martin Wolff wurde am 26. Sept. 1872 in Berlin geboren. Er studierte nach Beendigung des Schulbesuches am Französischen Gymnasium Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, Freiburg und München. Im Mai 1894 bestand er das erste juristische Staatsexamen und promovierte wenige Monate später zum Dr. jur.

Seine ausserordentliche wissenschaftliche Begabung wies ihn auf die Laufbahn des Dozenten. Nach Ablegung des zweiten Staatsexamens im Jahre 1899 habilitierte er sich ein Jahr später als Privatdozent für Bürgerliches Recht an der Universität Berlin. Schon drei Jahre später erhielt er eine a.o. Professur und folgte im Jahre 1914 einem Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der Universität Marburg. Von hier aus führte ihn sein Weg über Bonn (1918 - 1921) wieder nach Berlin, wo er seit 1921 bis zu seiner Zwangsemeritierung aus rassischen Gründen im Jahre 1935 den Lehrstuhl für Deutsches Bürgerliches Recht, Handelsrecht und ...